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   BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86   

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https://dejure.org/1987,12902
BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86 (https://dejure.org/1987,12902)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 2 AZR 612/86 (https://dejure.org/1987,12902)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 2 AZR 612/86 (https://dejure.org/1987,12902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsmöglichkeiten innerhalb eines Aushilfsarbeitsverhältnisses - Auslegung des § 18 Nr. 5 Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Schuhindustrie - Anhörung des Betriebsrates zur Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86
    Umstände, die für das Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes des Klägers, der auch bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als sechs Monaten einen sachlichen Grund für die Befristung erfordern würde (vgl. BAGE 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sind nicht vorgetragen.
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86
    Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Befristungen ist ausreichend gewahrt, weil Einstellungen aufgrund befristeter Arbeitsverträge gemäß § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen (KR-Hillebrecht, aa0, § 620 BGB Rz 115; Koch, DB 1978, 122; Richardi, NJW 1978, 488 [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76]).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86
    Im übrigen wäre eine erneute Anhörung nur dann erforderlich gewesen, wenn sich innerhalb dieser Woche der Kündigungssachverhalt wesentlich verändert hätte (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 2 AZR 612/86
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfalle noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
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